Das Sportkonzept

Das Unterstützungssystem für Schüler/-innen des Schwerpunkts „Verwaltung, Finanzwesen und Marketing für Sportler/-innen“

Anerkennung von Bildungsangeboten und Befreiung von der Pflichtunterrichtszeit

Die Schule erkennt in Anwendung des Beschlusses des Schulrates vom 25.05.2016, Nr. 8 (Anerkennung von außerschulischen Bildungsangeboten) den Schülerinnen und Schülern des Schwerpunkts „Sport“ das Training in akkreditierten Sportvereinen im Ausmaß von bis zu 68 Unterrichtsstunden pro Jahr als außerschulische Bildungstätigkeit an und gewährt dafür eine Befreiung von der Pflichtunterrichtszeit. Damit ergibt sich eine Befreiung von bis zu 340 Unterrichtsstunden in fünf Jahren.


Die 1. Klasse und die 2. Klasse haben nur am Montag Nachmittag Unterricht. In der 1. Klasse wird dies durch die Verplanung der Stunden im Stundenplan sichergestellt, in der 2. Klasse werden die Fächer Bewegung und Sport sowie Biologie/Erdwissenschaften, für die die Befreiung gilt, im Stundenplan am Donnerstag Nachmittag angesetzt. In der 3. und 4. Klasse wird jeweils eine Stunde des Faches Bewegung und Sport am Donnerstag Nachmittag in der letzten Unterrichtsstunde angesetzt. In der 5. Klasse werden die zwei Stunden des Faches Bewegung und Sport am Montag Nachmittag in den letzten beiden Unterrichtsstunden angesetzt.


Abwesenheiten aufgrund der sportlichen Tätigkeit, Differenzierung des Unterrichts und Vereinbarung persönlicher Lernpläne

Wenn aufgrund der sportlichen Tätigkeit die Notwendigkeit besteht und die schulischen Leistungen es zulassen, können von der Schulleitung dafür über die 34 Unterrichtsstunden der individuellen Befreiung hinaus, Abwesenheiten vom Unterricht genehmigt werden. Diese können vom Klassenrat bei der Feststellung der Gültigkeit des Schuljahres am Jahresende als triftige Gründe für die NichtErreichung der Teilnahme an 75% des persönlichen Jahresstundenplans anerkannt werden.

Im Schwerpunkt „Sport“ tragen die Lehrpersonen der zeitlichen Belastung der Schüler/-innen durch Trainings und Wettkämpfen mit einer Differenzierung des Unterrichts und dem Einsatz von Prüfungsplänen Rechnung. Dazu sind gezielte Absprachen und Vereinbarungen zwischen

Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern notwendig.

Bei Notwendigkeit werden persönliche Lernpläne vereinbart. Die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. die Schüler/-innen werden dabei verstärkt in die Verantwortung einbezogen und übernehmen die Verantwortung für die eigenständige Erarbeitung von Lerninhalten, den Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen laut Schulcurriculum und das Aufholen von Bildungsrückständen.

Möglich ist auch die Anwendung verschiedener Formen von digitalem Unterricht. Die Schüler/-innen sind verpflichtet, sich Leistungsüberprüfungen zu stellen.


Den gesamten Text zum Sportkonzept erhalten Sie hier.